Eine Anfrage stellen
Nenne uns deine Tierart und deine Kontaktdaten. Das Anliegen „Vorerkrankung“ ist bereits ausgewählt. Einen Tarif oder Versicherer musst du noch nicht festlegen.
Auch mit einer Vorgeschichte lohnt sich ein genauer Blick auf den Schutz vor künftigen Tierarztkosten. Wir klären mit dir, welche Versicherung für deinen Hund oder deine Katze infrage kommt und welche Behandlungen ausgeschlossen bleiben können. Eine bestehende Erkrankung ist damit nicht automatisch mitversichert.
Ein Vertrag kann möglich sein, obwohl bestimmte Behandlungen ausgeschlossen bleiben. Entscheidend ist das konkrete Angebot einschließlich aller Klauseln.
Du startest mit einer Anfrage. Die weiteren Schritte klären wir anschließend gemeinsam.
Nenne uns deine Tierart und deine Kontaktdaten. Das Anliegen „Vorerkrankung“ ist bereits ausgewählt. Einen Tarif oder Versicherer musst du noch nicht festlegen.
Wir besprechen mit dir die Vorgeschichte und welche Unterlagen für eine Prüfung benötigt werden. Der Versicherer entscheidet, ob und mit welchen Einschränkungen er Schutz anbietet.
Wenn ein Angebot vorliegt, erläutern wir dir Leistungen, Beitrag und mögliche Ausschlüsse. Erst dann entscheidest du, ob du einen Vertrag abschließen möchtest.
Der Button öffnet das Kontaktformular – keine automatische Gesundheitsprüfung und kein Vertragsabschluss. Bitte sende zunächst keine tierärztlichen Unterlagen; den weiteren Austausch besprechen wir persönlich.
Grundlage: öffentliche Uelzener-FAQs für Hunde- und Katzenkrankenversicherung. Die Prüfung durch den Versicherer und die Vertragsunterlagen sind maßgeblich.
Bei der Uelzener ist eine Prüfung auch nach früheren Erkrankungen oder Operationen möglich. Dabei kann der Versicherer bestimmte Behandlungen individuell ausschließen. Das bedeutet: Ein Vertrag für weitere Risiken kann möglich sein, obwohl die bestehende Erkrankung nicht bezahlt wird. Die Annahme steht erst nach der Prüfung fest.
Nein. Wartezeit und Behandlungsausschluss sind unterschiedliche Dinge. Eine Wartezeit verschiebt den Beginn bestimmter Leistungen. Ein ausdrücklich vereinbarter Ausschluss für eine bekannte Erkrankung verschwindet nicht allein dadurch, dass diese Zeit abläuft.
Hilfreich sind die genaue Diagnose, Behandlungsdaten, bisherige Operationen, aktuelle Medikamente und der letzte Befund beziehungsweise Verlauf. Frage deine Praxis nach einer Behandlungsübersicht. Welche zusätzlichen Nachweise der Versicherer braucht, hängt vom Krankheitsbild ab.
Eine bereits bekannte oder angeratene Operation wird durch einen neuen Vertrag nicht rückwirkend bezahlt. Gib die tierärztliche Empfehlung im Antrag an, auch wenn noch kein OP-Termin feststeht.
Warte zunächst auf die Annahme des neuen Versicherers und prüfe Beginn sowie Behandlungsausschlüsse. Ein neuer Vertrag kann eine Erkrankung ausschließen, die im bisherigen Vertrag noch versichert ist. Eine Lücke zwischen den Verträgen kann zusätzlich nachteilig sein.
Inhaltlich geprüft am 14.09.2026.
Persönlich und unkompliziert
Du möchtest deinen Hund oder deine Katze absichern oder hast Fragen zu deinem Schutz? Jan Harnik hilft dir persönlich weiter.
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